Aktuelles
Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
ArbMedVV - AMR 5/1
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 27.10.2011 im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) die Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bekannt gegeben.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Einsatzbetrieben
Neue DGUV Vorschrift 2
Am Mittwoch den 13. Juli 2011 findet im Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130 in 40547 Düsseldorf eine Fachtagung zum Thema "Neue DGUV Vorschrift 2" Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Einsatzbetrieben statt.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Kraft
ArbMedVV
Zur Verkündung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Überlassung von Kranführern
BGV D6 in der Zeitarbeit
Die Überlassung von Kranführern birgt erhebliche Risiken sowohl hinsichtlich des Arbeitsschutzes als auch im Hinblick auf ein mögliches Auswahlverschulden. Daher taucht regelmäßig die Frage nach den erforderlichen Voraussetzungen auf, die den Prozess der Überlassung von Kranführern auf ein vernünftiges Arbeitsschutzniveau heben und rechtssicher untermauern. Nachfolgend stellen wir die zu beachtenden Punkte bei der Überlassung von Kranführern dar.
Überlassung von Staplerfahrern
BGV D27 in der Zeitarbeit
Die Überlassung von Staplerfahrern birgt erhebliche Risiken sowohl hinsichtlich des Arbeitsschutzes als auch im Hinblick auf ein mögliches Auswahlverschulden. Daher taucht regelmäßig die Frage nach den erforderlichen Voraussetzungen auf, die den Prozess der Überlassung von Staplerfahrern auf ein vernünftiges Arbeitsschutzniveau heben und rechtssicher untermauern. Nachfolgend stellen wir die zu beachtenden Punkte bei der Überlassung von Staplerfahrern dar.
Grundsätze der Prävention in der Zeitarbeit
BGV A1 BGR A1 Grundsätze der Prävention
Deutlich verändert trat zum 01.01.2004 die neue Basisvorschrift zur Unfallverhütung, die BGV A 1 – Grundsätze der Prävention – in Kraft. Deutlich verändert haben sich auch die bis dato bekannten und für den betrieblichen Praktiker unverzichtbaren Durchführungsanweisungen zu dieser Vorschrift. Seit Oktober 2005 tragen sie das Gewand einer berufsgenossenschaftlichen Regel und wurden unter dem Titel „BGR A1“ veröffentlicht. Welche Auswirkungen haben nun Vorschrift und ihre Konkretisierung auf die Präventionsarbeit der Personaldienstleister? Wie setzt der Unternehmer diese Vorgaben erfolgreich um? Was gilt es für die Sicherheitsfachkräfte zu beachten?